Im Sommer 2018 hat die Mindestlohnkommission turnusgemäß ihren Bericht vorgelegt. Es ist sehr erfreulich, dass ihre Mitglieder sich einstimmig für eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen haben. Mit dem Stufenmodell hat die Kommission die Spielräume genutzt, die das Gesetz zulässt. Danach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro steigen. Im Jahr darauf, zum 1. Januar 2020, soll er nochmals auf 9,35 Euro erhöht werden. Das entspricht einem Zuwachs von über fünf Prozent.
Über drei Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns lässt sich sagen: Eine negative Auswirkung auf die Beschäftigung in Deutschland ist nicht erkennbar. Zudem verzeichnet die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Monat für Monat Rekordwerte. Damit wird deutlich: Der Mindestlohn und seine Anpassung schadet niemandem, aber nutzen vielen.
Klar ist aber auch, der Mindestlohn ist kein guter Lohn. Er kann immer nur eine Grenze nach unten sein. Für eine wirklich gute Lohnentwicklung brauchen wir in Deutschland wieder eine stärkere Tarifbindung. Es müssen wieder mehr Beschäftigte unter den Schutz der Tarifverträge fallen. Denn Tarifverträge sorgen nicht nur für faire Löhne und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern sie schaffen auch verlässliche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen.