Deshalb wollen wir als SPD das Rentenniveau gesetzlich absichern und Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente erzielen. Hinzu kommt eine bessere Anerkennung der Lebensleistung von erziehenden Müttern und Vätern. Der Referentenentwurf des Gesetzes konnte noch nicht vom Kabinett beschlossen werden, da CDU/CSU einen entsprechenden Beschluss bisher blockiert haben. Damit muss Schluss sein, denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass das Gesetzespaket zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf eine sogenannte doppelte Haltelinie für Rentenniveau und Beitragssatz verständigt. Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent des Durchschnittslohns sinken, während der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen soll. Um dies notfalls durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkasse zu gewährleisten, soll nach Überlegungen in der Koalition eine „Demografiereserve Rente“ aufgebaut werden, in die ab 2021 jährlich zwei Milliarden Euro fließen sollen.
Bereits in Kraft getreten sind die Erhöhungen zum 1. Juli 2018. Das ist in doppelter Hinsicht eine wichtige Wegmarke in der gesetzlichen Rentenversicherung: Erstens steigen die Renten für die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner spürbar – nämlich in Westdeutschland um 3,22 Prozent und in den neuen Ländern um 3,37 Prozent. Der aktuelle Rentenwert Ost erreicht damit 95,8 Prozent des aktuellen Rentenwerts West. Mit dem Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung werden die Rentenwerte in den kommenden Jahren schrittweise angeglichen, ab Juli 2024 gilt dann ein einheitlicher Rentenwert in Ost- und Westdeutschland.