Reform des Elterngeldes
Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 zu einem Paradigmenwechsel in der Aufgabenverteilung von Müttern und Vätern geführt. Diese Leistung sowie das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind ein Riesenerfolg! Mit der Reform des Elterngeldes sind weitere Verbesserungen für Eltern geplant.
Quote für Frauen in Führungspositionen
Wir sehen, dass die Quote für Frauen in Führungspositionen dort wirkt, wo sie den Unternehmen verbindlich vorgeschrieben wird. Und dort nicht wirkt, wo an die Verantwortung der Unternehmen für die Gleichstellung der Frauen und Männer mit Selbstverpflichtungen appelliert wird. Solche freiwilligen Quoten haben teilweise absurde Züge: Wenn sich bspw. (nicht wenige) Unternehmen die Zielvorgabe Null setzen, weil sie keine Sanktionen für eine solche Unternehmenspolitik befürchten müssen. Damit muss Schluss sein. Diese und weitere wichtige Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag, wie z.B. die gleichberechtigte Teilhabe in Leitungsfunktionen im Öffentlichen Dienst bis 2025, werden demnächst in einem Gesetzentwurf aus dem Familien- und dem Justizministerium auf den Weg gebracht.
Ganztagsbetreuung an Grundschulen
Unser Ziel ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bis zum Jahr 2025. Der Bedarf der Eltern zeigt, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Natürlich können wir nicht so tun, als würde es diese prognostizierten finanziellen Engpässe nicht geben. Aber das darf kein Grund dafür sein, unser gemeinsames Ziel in Frage zu stellen. Im Gegenteil. Es gilt jetzt mit voller Kraft einen guten Weg zu finden, um den Rechtsanspruch bis 2025 auch unter diesen Umständen umsetzen zu können.
Kinderrechte ins Grundgesetz
Mit ausdrücklich aufgeschriebenen Kinderrechten wollen wir die Lebenssituation von Kindern und ihren Familien deutlich verbessern.
Mit einem eindeutig formulierten Kindergrundrecht. Weil die Grundrechte von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten regelmäßig als Auslegungsmaßstab herangezogen werden, sind sie ein wichtiger Pfeiler in unserem Rechtssystem. Deshalb wird sich ein gut formuliertes Kindergrundrecht mittel- und langfristig zu Gunsten von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auswirken.
Indem wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auch im Grundgesetz betonen, stärken wir ihnen den Rücken. Die Generation Greta wird damit mehr Aufmerksamkeit für ihre Herzensangelegenheiten – wie z. B. aktuell das Klima – bekommen.
Und damit im Ergebnis kinderfreundlicher. Eindeutig im Grundgesetz formulierte und betonte Kinderrechte unterstützen Eltern dabei, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Alltag auch tatsächlich durchzusetzen.
Im Koalitionsvertrag haben wir folgenden Kernsatz durchgesetzt: „Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“
Wir stehen dazu, aber unser Koalitionspartner wackelt etwas. So war die Arbeit in der dazu eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe insbesondere wegen der Vertreter der Union zäh.
Reform Jugendmedienschutz: Verbesserung des Schutzes auch bei neuen Medien
Der mediale Wandel und die damit einher gehenden veränderten Nutzungsgewohnheiten von Kindern und Jugendlichen bringen neuartige Risiken mit sich, die – durch die zunehmende Verbreitung und mobile Nutzung von Social-Media-Diensten und Online-Games – vor allem im Bereich der Kommunikation und Interaktion liegen. Cybergrooming, Cybermobbing, Hate Speech und Kostenfallen sind Phänomene, vor denen Kinder und Jugendliche dringend besser geschützt werden müssen.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19.Legislaturperiode ist vereinbart, den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz zu modernisieren. Insbesondere wurde das Ziel festgelegt, die sogenannten Interaktionsrisiken bei der Mediennutzung einzudämmen und den Kinder- und Jugendmedienschutz auch gegenüber Anbietern, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, durchzusetzen.
Einstieg in Kindergrundsicherung
Jedes in Armut lebende Kind ist ein Kind zu viel. Deutschland hat bereits viele gute Förderungen für Kinder und ihre Familien, aber es braucht mehr! Die SPD setzt sich für eine Kindergrundsicherung ein. Wir wollen leicht zugängliche und gebündelte Leistungen sowie eine verlässliche und beitragsfreie Infrastruktur.
Die sozialdemokratische Kindergrundsicherung besteht deshalb aus zwei tragenden Säulen:
Aus einer Infrastruktur, die Bildung und Teilhabe ermöglicht. Dazu gehören zum einen flächendeckend gute und beitragsfreie Kitas, kostenlose Ganztagsangebote für Schulkinder sowie kostenlose Mobilität. Und zum anderen ein neues Teilhabekonto für alle Kinder, das für gebührenpflichtige Angebote wie Sportvereine, Schwimmbäder oder Kultur genutzt werden kann.
Und aus einer existenzsichernden Geldleistung, die bisherige Familienleistungen zusammenführt. Dadurch wird die Leistung klarer, transparenter und gerechter. Durch Digitalisierung wird sie künftig zudem leichter abrufbar und zugänglicher, damit sie auch tatsächlich alle Kinder und Familien erreicht.
Reform Hartz 4 nach Verfassungsgerichtsurteil auf Grundlage unserer Beschlüsse
Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Urteil unterstützt unsere langjährige Haltung in der SPD-Fraktion: Sinnlose und unwürdige Sanktionen sollten abgeschafft und die Eingliederungsvereinbarung hin zur Teilhabevereinbarung gestärkt werden.
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat gegenüber dem Sozialstaat Anspruch auf einen respektvollen Umgang, auf eine Partnerschaft auf Augenhöhe. Mitwirkungspflichten sind in unserer Solidargemeinschaft sinnvoll.
Wir wollen, dass alle Arbeitslosen jedweden Alters gleich behandelt werden und niemand mehr Angst vor Obdachlosigkeit wegen Sanktionen haben muss. Die SPD ist in Bund und Land schon viele Jahre bereit das zu ändern. Wir sehen die mündliche Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts als Auftrag an, dies jetzt auch in der Koalition gemeinsam anzugehen.