Rede: Entwurfs eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 31. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. April 2022 

Tagesordnungspunkt 12: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher, Drucksachen 20/1025, 20/1544; Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung, Drucksache 20/1548 

Dr. Nina Scheer (SPD):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, weil es in der heutigen Debatte noch nicht erläutert wurde, noch mal kurz ein bisschen ausholen, um deutlich zu machen, aus welcher Zeit das Erneuerbare-Energien-Gesetz stammt. Zu Anfang war die Überlegung: Wie kriegt man ein System zur Markteinführung erneuerbarer Energien etabliert, die sich auf einem Markt wiederfinden, der hoch subventioniert und fossil-atomar geprägt ist?

(Karsten Hilse [AfD]: Quatsch!)

Durch die hohen Subventionen gab es auch keine Eintrittspforte für andere Energieformen bzw. keine Möglichkeit, nach den Prinzipien des Marktes Eintritt zu erhalten. Die Überzeugung war, dass man ein gesetzliches Regulativ finden muss, damit dieser ungleich gewichtete Markt einen Ausgleich erfährt und ein Markteintritt der Erneuerbaren stattfinden kann.

Um dabei eine Abhängigkeit vom Haushaltsgesetzgeber zu vermeiden, gab es die Idee, dies über eine Umlage für alle Stromkunden zu finanzieren. Wenn man das aus der Perspektive der Markteinführung betrachtet und sich überlegt, dass damals keine der Ausnahmeregelungen existierte, die über die letzten Jahre hinzugekommen sind, die Kosten also auf die Stromkunden umgelegt wurden, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fielen und somit keine Entlastung durch die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung erfuhren, dann weiß man, dass die Belastung der Stromkunden durch die EEG-Umlage am Anfang natürlich sehr gering war und im Verhältnis zu den enormen Unterstützungseffekten beim Ausbau der erneuerbaren Energien wirklich vernachlässigungsfähig war. Allerdings wurde durch die Einführung der Besonderen Ausgleichsregelung eine Schieflage geschaffen, weil all die Entlastungen, die energieintensive Unternehmen bekamen, allein von den Privatkunden übernommen und bezahlt wurden; das wurde immer mehr und mehr und mehr. Da hätte man als Gesetzgeber schon sagen können: Okay, vielleicht besteht die Möglichkeit, die durchaus sinnvollen Entlastungen der energieintensiven Unternehmen nicht durch die Stromkunden, sondern aus dem Steuersäckel finanzieren zu lassen. – Ebenso hätte man – auch das hatten wir 2013 während der Koalitionsverhandlungen diskutiert – sagen können: Wie wäre es denn, wenn wir die ganzen Innovationsanteile, die da drinstecken, herausnähmen? Bei den erneuerbaren Energien gab es ja in den ersten Jahren eine enorme Lernkurve. Am Anfang waren sie sehr teuer. Nach der Markteinführung wurden sie immer billiger. Das war ja quasi ein Industrialisierungsprogramm. Die entsprechenden Innovationsanteile hätte man aus der EEG-Umlage herausnehmen und auch steuerlich finanzieren können. Damals hatten wir ausgerechnet: Das hätte 10 Milliarden Euro gekostet. Damals war die Situation aber anders. Es gab keine Bereitschaft – auch in der Koalition nicht –, die Finanzierung über Steuern zu leisten.

Jetzt haben wir die Situation – es wurde schon vielfach angesprochen –, dass die Verbraucher eine Menge an Kostenbelastungen haben. Die Preise sind nach oben gegangen. Durch Corona gab es bestimmte Effekte, die ich jetzt nicht im Einzelnen ausführen kann; in der vorigen Rede habe ich es getan. Hinzu kommt der Ukrainekrieg. Die Spekulation auf Verknappung spielt bei den enormen Preissteigerungen auch eine Rolle. Jetzt ist in der Tat die Zeit, zu sagen: Okay, wir übernehmen Kostenlasten, die in der EEG-Umlage stecken, und finanzieren sie staatlicherseits. – Davon profitieren natürlich nicht die Unternehmen, die sowieso schon entlastet sind, sondern davon profitieren die Stromkundinnen und Stromkunden.

Das macht sich durchaus bemerkbar. Für einen Vierpersonenhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 6000 Kilowattstunden sind das alleine durch diese Maßnahme 133 Euro Ersparnis. Das ist in der Summe mit den vielen anderen Maßnahmen, die wir noch beschlossen haben, einiges. Und es ist ein Stück weit auch einfach gerecht, dass diese Fördermaßnahmen jetzt auch von der Allgemeinheit getragen werden.

Es ist richtig, die Absenkung der EEG-Umlage auf null vorzunehmen; es ist keine Abschaffung. Ich freue mich, dass wir das heute beschließen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

 

Zur Rede in der Mediathek des Deutschen Bundestags