Zur heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erklärt Dr. Nina Scheer, Klima- und energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion:
„Mit den Änderungen an der Gesetzesnovelle wurde die Ermöglichung der Wärmewende in den Mittelpunkt gestellt. Die Verzahnung mit der Kommunalen Wärmeplanung, verbesserter Mieterschutz durch einen Deckel von Kostenumlagen von 50 Cent je Quadratmeter, die breite Einsetzbarkeit von Erneuerbaren Energien als auch eine sowohl sozial gestaffelte als auch ausgeweitete Förderkulisse schafft die benötigten Anreize zum Umstieg auf Erneuerbare Energien im Wärmebereich.“
Maßgeblich für die Geltung des GEG ist – mit Ausnahme von Neubaugebieten – die kommunale Wärmeplanung. Diese muss mit dem neuen, ab dem 1. Januar 2024 geltenden Rechtsrahmen für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern bis spätestens 2026 und mit weniger als 100.000 Einwohner bis spätestens 2028 erstellt werden. Näheres wird das Kommunale Wärmeplanungsgesetz regeln.