Mit der am 28. Juni 2018 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Atomgesetz-Novelle wurde die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, für Atomkraftwerksbetreiber einen Ausgleich für Interessensverletzungen zu schaffen, die ihnen durch das schwarz-gelbe Hin und Her beim Atomausstieg entstanden waren. Die Atomgesetz-Novelle behandelte somit „atompolitische Altlasten“.
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